Die Förderung von Menschen im SGB II muss an individuellen Förderzielen ausgerichtet sein, wozu flexible Instrumente nötig sind. Bei Langzeitarbeitslosen müssen neben der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt auch die Herstellung und der Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit sowie die soziale Teilhabe als Grundziele im SGB II festgelegt werden. Voraussetzung eines derartigen neuen Fördersystems sind dezentrale Entscheidungsspielräume, ein qualifiziertes Fallmanagement, eine Steuerung allein durch Zielvereinbarungen sowie ein wirksames Kontrollsystem (vgl. Eckpunkte des Deutschen Caritasverbandes zur Weiterentwicklung arbeitsmarktpolitischer Instrumente im SGB II vom 4. April 2011 unter www.caritas.de).
Nach einer einleitenden Gesamtbewertung der Reform nimmt die Caritas zum Regierungsantrag aus dem Blickwinkel von Langzeitarbeitslosen, von jungen Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund Stellung. Danach wird auf die weitergehenden, rechtskreisübergreifenden Änderungen eingegangen. Abschließend werden die Empfehlungen des Bundesrates und die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD bewertet.