Wohngruppen
Wir bieten Wohngruppen gem. § 34 SGB VIII
Wesentliche Merkmale:
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Akzeptanz der Herkunftsfamilie
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lösungsorientiert
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individuell erweiterbar
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auch für Jugendliche gem. § 35 a SGB VIII
Im stationären Bereich für Kinder und Jugendlichen halten wir in fünf Gruppen je neun Regelplätze vor; nach Rücksprache mit dem Jugendamt können auch kurzfristige Inobhutnahmen durchgeführt werden. Aufnahme finden Kinder und junge Menschen im Alter von 3 bis 18 Jahren.
Die Gruppen befinden sich an zwei Standorten in Worms, eine Gruppe befindet sich in Armsheim.
Ebenfalls in Worms und in Armsheim bieten wir je eine Gruppe für betreutes Wohnen zur Verselbstständigung junger Menschen.
Unsere Aufmerksamkeit gilt Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können und die vorübergehend oder dauerhaft eine intensive Begleitung benötigen. Ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche mit erheblichen psychischen Störungen und Suchterkrankungen.