Stifterfonds
Ein Stifterfonds bietet viele Vorteile: Er kann schnell und unkompliziert eingerichtet werden und ist binnen weniger Tage aktiv. Sie können selbst entscheiden, wofür das gestiftete Geld verwendet wird, und wie bei einer eigenen Stiftung macht ein Stiftungsfonds Steuervorteile möglich und berechtigt zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen.
Mit einem Stiftungsfonds können Sie sich unbürokratisch - viel unkomplizierter als eine eigene Stiftung zu erreichten - für ein Projekt engagieren, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Denn welchem Zweck er unterstützt, entscheiden Sie alleine. Schon innerhalb weniger Tage kann ein Stiftungsfonds mit einer Mindesteinlage von 10.000 Euro errichtet werden. Er muss nicht vom Finanzamt anerkannt werden.
Gründung zu Lebzeiten oder per Testament
Juristisch betrachtet ist ein Stifterfonds eine Form der Zuwendung an eine bestehende Stiftung - wie die Caritas Worms Förderstiftung. Die Gründung ist zu Lebzeiten, aber auch per Testament möglich. Mit einem Fonds entsteht so ein langfristiges Engagement für einen guten Zweck.
Den Namen des Fonds legt der/die Gründer:in fest. Hier ist der eigene Familienname ebenso denkbar wie eine Erinnerung an einen geliebten Menschen oder bereits ein Hinweis auf seinen Bestimmungszweck.
Bei der Gründung wird außerdem die Höhe des Stiftungskapitals festgelegt. Eine Aufstockung ist jederzeit möglich. Neben Privatpersonen können auch Gemeinden, Schulen oder Vereine einen Stiftungsfonds gründen.
Wie funktioniert ein Stifterfonds?
Sobald Sie Spenden für Ihren Stiftungsfonds sammeln, können diese steuerlich geltend gemacht werden; Spender:innen erhalten auf Wunsch eine Zuwendungsbescheinigung. Die Caritas Worms Förderstiftung ist es dann, die von Ihnen ausgewählte Projekt mit den Zinsen des Fonds fördert - jederzeit transparent für Sie nachvollziehbar. Das ursprünglich eingezahlte Kapital bleibt jederzeit erhalten und generiert fortlaufend Erträge, die wiederum die caritative Arbeit in der Region unterstützen.
Ein Stiftungsfonds hat keinen Vorstand; der/die Stifter:in bestimmt, wie der Fonds eingesetzt wird. In der Regel wird bei einem Stiftungsfonds keine individuelle Vermögensbetreuung betrieben, sondern eine Standart-Vermögensanlage. Aus diesem Grund fällt auch nur eine geringe Verwaltungspauschale an.
Der deutsche Gesetzgeber hat für die Gründung und Aufstockung von Stiftungsfonds attraktive Steuervorteile festgesetzt: So erkennt das Finanzamt Beträge bis zu einer Millionen Euro als Sonderausgaben an. Diese können sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgetragen werden.