Immobilien stiften
So verbinden sich Sicherheit und das gute Gefühl langfristig etwas für das soziale Zusammenleben in Worms zu tun. In einigen Fällen bietet sich in diesem Zuge ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht an.
Wenn Sie der Caritas Worms Förderstiftung zu Lebzeiten eine Immobilie übertragen möchten, ist dies in Form einer Schenkung möglich. Hier wird unterschieden zwischen der reinen Schenkung und der gemischten Schenkung, bei der Sie eine Zuwendungsbestätigung in der Höhe des geschenkten Teilwertes erhalten. Möglich ist aber auch eine Übertragung per Testament. Dies geschieht am sichersten und kostengünstigsten unter Einbeziehung eines Notars. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld.
Lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht bringt Sicherheit
Die Übertragung eines Hauses oder einer Wohnung an die Caritas Worms Förderstiftung bedeutet keinesfalls eine sofortige Veränderung für den oder die Bewohner. Im Gegenteil - sie bringt Sicherheit: Ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht kann Ihnen den unbeschwerten Verbleib in Ihrer Immobilie garantieren. Nießbrauchsrecht bedeutet, dass eine Person Anteil an einem Gut hat, ohne selbst Eigentümer davon sein zu müssen. Ein sogenannter Nutznießer kann deshalb ohne rechtliche Probleme in der gestifteten Immobilie wohnen bleiben, wie er es auch vor der Übertragung getan hat. Selbst vermietete Immobilien können über dieses Recht dem Stifter weiterhin Mieteinnahmen erbringen.