MAV - für alle Fälle
"Die Mitarbeitervertretung ist das von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Organ, das die ihm nach
dieser Ordnung zustehenden Aufgaben und Verantwortungen wahrnimmt." Mitarbeitervertretungsordnung -MAVO- §5
Im Caritasverband Worms e.V. gibt es zwei Mitarbeitervertretungen: die des Gesamtverbands und die der Kinder- und Jugendhilfe. Die Vertreter:innen werden jeweils auf vier Jahre gewählt.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR), zu Arbeitszeit, Dienstplan, Arbeitsschutz, Urlaub, Fort- und Weiterbildung, BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) oder Beschäftigungssicherung? Die MAV berät Sie gerne.
Herr Roß ist als MAV-Vorsitzender telefonisch 24/7 erreichbar und nach Voranmeldung persönlich immer für ein Mitarbeiter:innen-Gespräch verfügbar.
Links zum Thema
Dienstnehmervertretung:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (BAG-MAV)
- Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Mainz (DiAG-MAV)
Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
- Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK)
- Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Rente und Zusatzversicherung:
Staat und Recht:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium der Justiz - Gesetze im Internet
- ZB -Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf