Solche Konstellationen können unter den Straftatbestand "Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft" fallen. Die Betroffenen haben besondere Rechte, werden aber oft nicht als Opfer erkannt.
Um sich dem Thema zu stellen, hatte der Arbeitsreis Armut und Stadtentwicklung, ein Zusammenschluss von Wohlfahrtsverbänden, Stadtverwaltung, Arbeitsverwaltung, Wohnungswirtschaft und Parteien, zu einem gemeinsamen Workshop mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Institutionen eingeladen. Referenten vom "Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung" vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, dem Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen und der Internationalen Arbeitsorganisation informierten über Ausprägungen des Phänomens, das auch in Worms ansatzweise zu beobachten ist.
Anne Fennel, Leiterin des Diakonischen Werkes, und Caritas-Fachbereichsleiter Georg Bruckmeir hatten die Tagung organisiert und konnten aus der Arbeit der eigenen Beratungsstellen Beobachtungen beisteuern. Etwa dass Gehälter bewusst vorenthalten werden oder Arbeitszeiten nicht erfasst und somit auch nicht bezahlt werden. Wenn Familien mit Arbeitsversprechen und Wohnungsangebot aus dem Heimatland hierher gelockt werden, entstehen hohe Abhängigkeiten, die in Einzelfällen wohl auch ausgenutzt werden. Fehlende Sprachkenntnisse schaffen zusätzliche Hilflosigkeit, die nur mit geeigneten Übersetzern abzumildern wäre - deren Finanzierung jedoch geregelt werden müsste.
Auch wenn das wahre Ausmaß der Problematik im Dunkeln liegt und sicher auch bewusst verborgen wird, wurden die Teilnehmer sensibilisiert, genauer nachzufragen, wenn der Verdacht auf Arbeitsausbeutung sich abzeichnet, und durch eine gute Netzwerkarbeit im Bedarfsfall effektiv zusammenzuarbeiten, um für Betroffene, die den Mut haben, sich aus Verstrickungen zu lösen, geeignete Hilfen organisieren zu können.